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Wettbewerbsrecht

Im Wettbewerb mit der Industrie, dem Lebensmitteleinzelhandel, Backshops und Tankstellen macht sich der Zentralverband für faire Bedingungen für Handwerksbäcker stark.

Sonntagsverkauf, ja oder nein?

Die Betriebe des Bäckerhandwerks entscheiden individuell, ob sich ein durchgehender Sonntagsverkauf für sie lohnt oder nicht. Das konnten sie lange nicht – und dass sie die Wahl haben, ist ein Verdienst gezielter Interessenvertretung des Zentralverbands.

Nach langem Streit für faire und annähernd gleiche Rahmenbedingungen entschied der Bundesgerichtshof 2019, dass Bäckereien ihre Backwaren auch an Sonn- und Feiertagen verkaufen dürfen. Schließlich durften das Tankstellen und Bahnhofssupermärkte mit Industriebackwaren zuvor schon tun, sogar 24 Stunden am Tag. Die Entscheidung ist ein nennenswerter Erfolg des Zentralverbands, der Betriebe bis heute stärkt. Auch bei Produktionszeiten setzt sich der Zentralverband im Sinne der Handwerksbäcker ein: Noch dürfen sie an Sonn- und Feiertagen nur bis zu drei Stunden Backwaren herstellen und liefern. Der Zentralverband fordert, dies auf acht Stunden auszuweiten.

Wir stärken die Bäckerbetriebe im Wettbewerb und machen uns stark dafür, dass der Rahmen derselbe wird, wie bei der Konkurrenz, die noch zu oft bevorzugt wird.


Der Nutzen

Der Begriff „Bäckerei“ muss besser geschützt werden

Seit Jahren setzt sich der Zentralverband dafür ein, den Begriff „Bäckerei“ umfassend zu schützen.

Sein Ziel ist es, dass sich nur echte Handwerksbäckereien auch so nennen dürfen. Weiterhin unzulässig bleibt es, wenn ein Betrieb als „Bäckerei“ auftritt, obwohl er nur mit Lebensmitteln handelt. Noch dauert der Kampf für faire Wettbewerb in diesem Bereich an.

Wir geben Kunden eine Orientierung im Angebotsdschungel und grenzen Handwerksbäckereien klarvon der  Industrie und dem Lebensmitteleinzelhandel ab.


Der Nutzen

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Christopher
Kruse
Geschäftsführer, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

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